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Ostschweiz Open Air Frauenfeld: Strafverfahren gegen zwei Beteiligte

Nach dem tödlichen Unglück am Open Air Frauenfeld im Juli 2012 führt die Staatsanwaltschaft Frauenfeld das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung weiter. Die Ermittlungen richten sich gegen ein Mitglied des OK und einen Helfer.

Gegen die beiden Personen wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. So lange die Strafuntersuchung laufe, gelte für die beiden die Unschuldsvermutung, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

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Mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht (Philipp Inauen, 11.2.2013)
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Laut Oberstaatsanwalt Stefan Haffter gehe es um die arbeitsrechtliche Sorgfaltspflicht, die möglicherweise verletzt worden sei. Diese beinhalte unter anderem den Schutz der Arbeitnehmer oder die Vorkehrungen zur Unfallverhütung, die getroffen worden seien.

Beim Aufräumen nach dem Open Air am 12. Juli 2012 wurden durch ein Unwetter mehrere Zelte aus der Verankerung gerissen. Herumfliegende Teile trafen eine 24jährige Helferin, die in einem der Zelte Schutz vor dem Gewitter suchte. Die Frau wurde schwer verletzt und starb später im Spital. Ein 21jähriger Helfer, der sich ebenfalls im Zelt befunden hatte, überlebte schwer verletzt.

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