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Direktor fürchtet sich vor Schadensersatzklagen
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.04.2020. Bild: Keystone
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Openair St. Gallen Festivalmacher hätten sich Klarheit vom Bundesrat gewünscht

Weil die rechtliche Grundlage fehlt, kann das Openair St. Gallen noch nicht abgesagt werden. Ein Problem für das Festival.

Der Bundesrat lockert schrittweise den Lockdown. Vage bleiben aber die Aussagen zu Grossveranstaltungen. Das sorgt bei den Festivalmachern des Openair St. Gallen für Konsternation. Sie hätten sich mehr Klarheit gewünscht. Denn für die sich abzeichnende Absage benötigen sie eine rechtliche Grundlage.

"Je später wir absagen, desto grösser ist der finanzielle Schaden"
Autor: Christoph Huber Direktor Openair St. Gallen

Diese rechtliche Grundlage fehlt aber weiterhin. Das erschwert dem Openair die Arbeit. "Je später wir absagen, desto grösser ist der finanzielle Schaden", sagt Festivaldirektor Christoph Huber. Ausserdem drohen gemäss seinen Aussagen dem Openair schlimmstenfalls Schadensersatzklagen von Künstlern und Lieferanten.

Direktor rechnet nicht mit Openair 2020

Fürs Openair heisst es nun warten. Der Bundesrat will in zwei Wochen entscheiden. Eine Nervenpartie für Huber. "Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass wir noch zwei Wochen warten können", sagt er. Denn bekanntlich soll das Openair Ende Juni über die Bühne gehen. Die Zeit eilt.

Auf die Frage, ob er damit rechnet, dass das Festival stattfindet, antwortet Huber: "Ja, aber ich gehe davon aus, dass es 2021 ein Openair St. Gallen gibt!"

Regionaljournal Ostschweiz, 06:31 Uhr;

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