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Ostschweiz Pflichttermine für Thurgauer Eltern

Mütter und Väter von schulpflichtigen Kindern sollen zwingend an wichtigen Informationsanlässen teilnehmen müssen. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, sollen sie gebüsst werden können.

Heute können Eltern zu Schulbesuchen oder Besprechungen gezwungen werden. Die Thurgauer Regierung will das Gesetz nun so anpassen, dass auch für die Teilnahme an einem Informationsanlass ein Obligatorium besteht. «Wenn wichtige Änderungen kommuniziert werden müssen, sollen sich die Schulen auf das neue Recht abstützen können und die Eltern zu einer Teilnahme verpflichten», erklärt die Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF. Die Schulen sollen dies aber nur in dringenden Fällen tun: «Wenn es zum Beispiel um Änderungen des Lehrplans geht oder neue Lernmodelle».

Audio
Elternvertreter schütteln den Kopf (6.3.15)
02:36 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 36 Sekunden.

Bei Elternvertretern kommen diese Pläne nicht gut an. Marcel Rutz, Mitglied des «Elternkomitees gegen den Lehrplan 21», kritisiert die Thurgauer Regierung. Besonders stört ihn, dass Eltern gebüsst werden können, sollten sie ihren Pflichten nicht nachkommen. «Mütter und Väter werden so kriminalisiert», sagt Rutz. Bussen und Obligatorien seien die falschen Mittel. Viel mehr bräuchten Eltern mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um den Schulalltag mitprägen zu können.

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