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Borkenkäfer Privatwaldbesitzer sind gefordert

Damit sich der Borkenkäfer nicht weiter ausbreiten kann, muss Sturm- und Käferholz aus den Wäldern entfernt werden. Dies müssen sowohl Förster, als auch Privatwaldbesitzer tun.

  • Der Borkenkäferbefall hat 2016 in den südlichen Alpenräumen, in Teilen Graubündens und im Thurgau stark zugenommen. Grund war der Hitzesommer 2015. Als Folge davon ist die Ausgangspopulation in diesem Jahr grösser.
  • Aktuell sind Förster dabei, die Wälder zu beobachten sowie Sturm- und Käferholz zu entfernen, um eine weitere Ausbreitung des Borkenkäfers und den Befall gesunder Bäume zu verhindern.
  • Auch Privatwaldbesitzer sind gefordert: Das Landratsamt Konstanz beispielsweise ruft sie dazu auf, Sturm- und Käferholz in den nächsten Wochen mit höchster Priorität aufzuarbeiten und Frischholzhiebe vorerst zurückzustellen. Im Kanton Thurgau wurde Anfang Monat ein Merkblatt an Privatwaldbesitzer - rund 56 Prozent der Waldfläche sind in Privatbesitz - verschickt, in dem sie dazu aufgefordert werden, ihre Wälder genau zu beobachten und einen Borkenkäferbefall dem Forstamt zu melden.
  • Im Kanton Graubünden ist der Vorgang anders: Da nur gerade 15 Prozent des Waldes in Privatbesitz sind, beobachten die Förster die Situation in den Privatwäldern.

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