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Das Opfer besass eigenes Museum
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 18.06.2020. Bild: SRF/ZVG
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Prozess in Lichtensteig 14 Jahre wegen Mordes an Dorforiginal

Anfang Mai 2016 wurde der Besitzer des mechanischen Musikmuseums in Lichtensteig tot in seiner Wohnung aufgefunden. Sein Körper wies mehrere Messerstiche auf und war unter dem Bett versteckt.

Einen Monat nach dem Tötungsdelikt wurde der mutmassliche Täter, sein Sexpartner, verhaftet. Ein knappes Jahr später wurde der heute 43-jährige Mann an die Schweiz ausgeliefert. Das Opfer und der mutmassliche Täter hatten sich einige Wochen vor der Tat über eine Internetplattform kennengelernt und in Thailand getroffen.

Mutmasslicher Täter fühlte sich erniedrigt

Am vergangenen Donnerstag wurde dem Angeklagten in Lichtensteig der Prozess gemacht. Der Mann gab vor Gericht zu, sein damals 62-jähriges Opfer Anfang Mai 2016 in dessen Wohnung getötet zu haben. Gleichzeitig erklärte er, er habe sich erniedrigt gefühlt, weil er gewisse sexuelle und andere Handlungen vornehmen musste und fremde Leute in Frauenkleidern begrüssen musste. Auch habe er an diesem Abend getrunken und Drogen konsumiert.

Der Täter hat kaltblütig und brutal gehandelt.
Autor: Staatsanwältin

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15,5 Jahren und eine Verurteilung wegen Mordes und Raubes. Der Angeklagte sei skrupellos vorgegangen und habe aus purem Egoismus gehandelt, als er die verwerfliche Tat begangen habe, so die Staatsanwältin.

Es war kein Mord. Mein Mandant hat im Affekt gehandelt.
Autor: Verteidiger

Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und verlangte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Sein Mandant sei vom Opfer erniedrigt worden und habe im Affekt gehandelt, die Tat sei nicht geplant gewesen, so der Verteidiger.

14 Jahre wegen Mord

Das Kreisgericht Toggenburg kommt in seinem am Montag veröffentlichten Urteil zum Schluss, dass der Angeklagte nicht im Affekt gehandelt hat. Es verurteilt ihn wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. «Das Gericht sieht die Skrupellosigkeit des Handelns insbesondere in der Art der Ausführung: Der Beschuldigte hat mit verschiedenen Tatwerkzeugen in mehreren Zeitabschnitten vielfach auf den Körper des Opfers eingestochen», heisst es in der Kurzbegründung des Gerichts.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der unterschiedlichen Strafanträge während des Prozesses muss mit einer Einsprache gegen das Urteil gerechnet werden.

SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz;

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