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Ostschweiz Raduner Areal: Brandschutt darf entfernt werden

Sichtbarer Fortschritt im juristischen Tauziehen ums Raduner Areal in Horn: Nach dem Brand im August 2015 darf der Brandschutt entfernt und die Sanierung des belasteten Bodens kann vorangetrieben werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Drei Viertel des Raduner-Areals gehören der Eberhard Bau AG. Das Unternehmen strebt schon lange eine Sanierung des belasteten Bodens an. Dagegen hatte sich der Parzellennachbar aber stets gewehrt - aus Kostengründen.

Nach dem Feuer und den Löscharbeiten stieg das Interesse an einer Sanierung des bereits durch die Textilfabrik belasteten Bodens. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hob deshalb nach dem Brand eine superprovisorische Verfügung auf. Mit dieser hatte es Ende Juli 2015 alle Arbeiten auf dem Areal gestoppt. Grund dafür war eine Beschwerde des Parzellennachbars.

Nach dem Entscheid des Bundesgerichts kann das Bau- und Recycling-Unternehmen Eberhard Bau AG nun mit der Entfernung des Brandschutts beginnen.

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