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Ostschweiz Raser-Töff zu Recht beschlagnahmt

Einem Raser dürfen die Behörden das Fahrzeug wegnehmen. Auch wenn wegen der Tempoüberschreitung kein Unfall verursacht wurde. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Dem Beschuldigen wurde vorgeworfen, er habe im Juli 2013 in Ganterswil die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h umd mindestens 71 km/h überschritten. Darauf beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft das Motorrad als Beweismittel.

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Zu schnell fahren genügt (13.06.2014)
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Wegen dieser Beschlagnahmung ging der Mann bis vor Bundesgericht - welches seine Beschwerde nun abgewiesen hat. Die Richter berufen sich dabei auf das Verkehrssicherheitspaket Via Sicura des Bundes, das seit 2013 gilt. Sie kommen zum Schluss: eine qualifizierte Tempoüberschreitung genügt, um ein Fahrzeug zu beschlagnahmen. Da brauche es weder einen Unfall, noch Fahren unter Alkoholeinfluss.

Man müsse zudem davon ausgehen, dass der Mann mit seinem Motorrad auch in Zukunft rasen werde. Bereits in der Vergangenheit wurde ihm der Fahrausweis mehrmals entzogen.

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