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Regierungsrat Jakob Stark: «Zwei Drittel der säumigen Prämienzahler könnten die Prämien bezahlen - auch für ihre Kinder»
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.09.2019. Bild: Keystone
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Schwarze Liste Prämienzahler Laut Bundesrat verstösst Thurgau gegen UN-Kinderrechtskonvention

Der Kanton Thurgau führt Kinder unter 18 Jahren auf einer schwarzen Liste – das berge Konfliktpotential, findet der Bundesrat. Der Thurgauer Gesundheitsdirektor Jakob Stark wehrt sich.

Der Kanton Thurgau führt Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich auf einer schwarzen Liste säumiger Prämienzahler. Sie werden nur im Notfall behandelt. Damit ist der Kanton Thurgau in der Schweiz alleine. Im Kanton Solothurn, der in Ausnahmefällen ebenfalls Kinder erfasst, wird die schwarze Liste abgeschafft.

Der Bundesrat ist nicht einverstanden

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort auf eine Anfrage von SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher, dass diese Zugangsbeschränkung zu medizinischen Leistungen bei Kindern in Konflikt zur Kinderrechtskonvention der Uno stehe.

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Bundesrat klopft Kanton Thurgau auf die Finger
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.09.2019. Bild: Colourbox/Henrik Dolle
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Thurgauer Regierungsrat zeigt sich erstaunt

Jakob Stark, zuständiger Regierungsrat im Kanton Thurgau betont, dass er von der Thurgauer Praxis überzeugt sei. «Die Auslegung des Bundesrates erstaunt uns. Wir werden das genau anschauen».

Für die Kinder sind die Eltern verantwortlich.
Autor: Jakob Stark Regierungsrat Kanton Thurgau

Stark ist von der Thurgauer Lösung überzeugt. Die Eltern seien für die Kinder verantwortlich. Zudem könnten zwei Drittel der säumigen Prämienzahler die Prämien sehr wohl bezahlen, so Stark. Sie würden einfach andere Prioritäten setzen.

Der Thurgau geht am Weitesten

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Die Meinung des Bundesrates:

Acht Kantone – Thurgau, St. Gallen, Aargau, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, Tessin und Zug – führen zur Zeit solche Listen säumiger Prämienzahler. Einzig der Kanton Thurgau nimmt Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich in die Liste auf. Betroffene könnten sich vor Gericht auf die Kinderrechtskonvention berufen.

Der Thurgauer Grosse Rat hatte im vergangenen Juni eine Motion knapp mit 63 zu 56 Stimmen abgelehnt, mit der die umstrittene Praxis hätte geändert werden sollen. SP, Grüne, CVP, EVP, Grünliberale und BDP waren mehrheitlich für den Vorstoss. Sie wurden aber vom bürgerlichen Lager aus FDP und SVP überstimmt.

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