Die Berufung des Journalisten wurde abgewiesen und ein Urteil des Kreisgerichts Wil aus dem Jahr 2013 bestätigt, wie das Kantonsgericht bekanntgab. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der «Blick» hatte im Mai 2011 über die Verhaftung zweier Taxifahrer in St. Gallen berichtet, denen Vergewaltigungen vorgeworfen wurden. Der Bericht war mit Fotos der Tatverdächtigen bebildert. Einer der beiden abgebildeten Männer war aber unschuldig.
Der Journalist hatte bei seinen Recherchen Kontakt zu einem Privatdetektiv. Dieser beschaffte von einem Polizisten die Bilder der beiden Tatverdächtigen. Er soll dem Polizisten angegeben haben, er wolle die Bilder einem möglichen weiteren Vergewaltigungsopfer zeigen.
Unschuldiger am Pranger
2013 verurteilte das Kreisgericht Wil den Journalisten, den Privatdetektiv und den Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung beziehungsweise Anstiftung dazu. Es sprach bedingte Geldstrafen von 240 Tagessätzen (Detektiv), 60 Tagessätzen (Journalist) und 45 Tagessätzen (Polizist) aus.
Der Detektiv und der Polizist akzeptierten die Strafen. Beide sind heute nicht mehr in ihren früheren Berufen tätig. Der Journalist hingegen focht das Urteil an, so dass sich am Montag das St. Galler Kantonsgericht mit dem Fall befassen musste.