Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Ostschweiz SG: Kantonsgericht bestätigt Strafe gegen Blick-Journalisten

Der Journalist soll 2011 einen Privatdetektiv dazu angestiftet haben, illegal Polizeifotos von Tatverdächtigen in einem Vergewaltigungs-Fall zu beschaffen.

Die Berufung des Journalisten wurde abgewiesen und ein Urteil des Kreisgerichts Wil aus dem Jahr 2013 bestätigt, wie das Kantonsgericht bekanntgab. Das neue Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der «Blick» hatte im Mai 2011 über die Verhaftung zweier Taxifahrer in St. Gallen berichtet, denen Vergewaltigungen vorgeworfen wurden. Der Bericht war mit Fotos der Tatverdächtigen bebildert. Einer der beiden abgebildeten Männer war aber unschuldig.

Der Journalist hatte bei seinen Recherchen Kontakt zu einem Privatdetektiv. Dieser beschaffte von einem Polizisten die Bilder der beiden Tatverdächtigen. Er soll dem Polizisten angegeben haben, er wolle die Bilder einem möglichen weiteren Vergewaltigungsopfer zeigen.

Audio
Kantonsgericht bestätigt Urteil (25.11.2014)
00:46 min
abspielen. Laufzeit 46 Sekunden.

Unschuldiger am Pranger

2013 verurteilte das Kreisgericht Wil den Journalisten, den Privatdetektiv und den Polizisten wegen Amtsgeheimnisverletzung beziehungsweise Anstiftung dazu. Es sprach bedingte Geldstrafen von 240 Tagessätzen (Detektiv), 60 Tagessätzen (Journalist) und 45 Tagessätzen (Polizist) aus.

Der Detektiv und der Polizist akzeptierten die Strafen. Beide sind heute nicht mehr in ihren früheren Berufen tätig. Der Journalist hingegen focht das Urteil an, so dass sich am Montag das St. Galler Kantonsgericht mit dem Fall befassen musste.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel