Im Gesetz über politische Rechte ist die Sitzverteilung des Kantonsrats geregelt. 65 Sitze gibt es zu verteilen. Jede Gemeinde hat im Minimum Anrecht auf einen Sitz. Der Rest wird nach Einwohnerzahlen verteilt.
Demnach hätte die Gemeinde Herisau Anrecht auf 19 Kantonsratssitze, so der zuständige Regierungsrat Jürg Wernli während der Sitzung am Montag. Aktuell ist Herisau jedoch mit 14 Kantonsräten vertreten.
Da der Regierungsrat sowieso das Gesetz über politische Rechte revidieren will, wird neu auch der Artikel der Sitzverteilung überprüft. Die Frage nach der Sitzverteilung soll in rund einem Monat lanciert werden.