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Sparmassnahmen Thurgau Nur noch zwei Zivilstandsämter

Mit dem Sparpaket «HG 2020» soll der Kantonshaushalt um insgesamt 20 Millionen Franken pro Jahr entlastet werden. Die meisten Massnahmen liegen in der Kompetenz des Regierungsrats. Vier Massnahmen erfordern Gesetzes- oder Verordnungsänderungen, welche der Grosse Rat am Mittwoch in erster Lesung behandelte.

Reduktion war unbestritten

Die Reduktion bei den Zivilstandsämtern war unbestritten. Dank Digitalisierung und online-Schaltern sei eine Verringerung von heute fünf auf zwei Zivilstandsämter verkraftbar, fanden sämtliche Fraktionen und folgten damit dem Vorschlag der Regierung. Wegen der Nähe zu den beiden Kantonsspitälern werden die beiden neuen Ämter in Frauenfeld und Amriswil liegen. Bisher gibt es in jedem Bezirk ein Zivilstandsamt und zwar in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Sirnach und Weinfelden.

Eine völlige Zentralisierung, wie sie eine Minderheit der SVP-Fraktion verlangte, lehnte der Grosse Rat mit 95 gegen 26 Stimmen ab.

Reiche Gemeinden zahlen mehr

Zu diskutieren gab die geplante Änderung beim Finanzausgleich. Die steuerkräftigen Gemeinden - betroffen sind Bottighofen und Salenstein - sollen in Zukunft mehr Geld in den Ausgleichstopf abliefern, indem die steigende Steuerkraft berücksichtigt wird. Die Änderung führe in den betroffenen Gemeinden zu einem abrupten Anstieg der Ausgaben. Salenstein müsste deswegen den Steuerfuss erhöhen, kritisierten einige Ratsmitglieder.

Audio
Finanzausgleich gibt zu reden
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 07.11.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden.

Schliesslich stimmte der Rat mit 56 gegen 49 Stimmen einem SVP-Antrag zu und beschloss eine Übergangsfrist von vier Jahren.

Weniger Prämienverbilligungen

Gespart wird auch bei den Individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Personen mit einem steuerbaren Vermögen sollen in Zukunft keine IPV mehr erhalten. Betroffen seien vor allem ältere Personen, die ihr Leben lang gespart hätten, kritisierte die SP und stellte einen Streichungsantrag. Dieser wurde jedoch wuchtig verworfen. Unbestritten war hingegen die Reduktion des Kantonsanteils auf 55 bis 70 Prozent des Bundesbeitrags. Heute liegt er bei 65 bis 75 Prozent. Unbestritten war eine Gebührenerhöhung bei den Gerichten, die Mehreinnahmen von rund 30'000 Franken pro Jahr generieren soll.

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