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Ostschweiz St.Gallen will bei der Sozialhilfe über die Bücher

Das Sozialhilfegesetz des Kantons St. Gallen soll in zwei Schritten revidiert werden. Geprüft wird, welche Aufgaben künftig Kanton und Gemeinden bei der Finanzierung von Kindes- und Jugendschutzmassnahmen, des Frauenhauses und bei der Sozialberatung übernehmen müssen.

Auf dem Tisch der Regierung liegen verschiedene Aufträge des Kantonsrates, die eine Anpassung der Sozialhilfegesetzes bedingen.

  • Neu soll verankert werden, was ordentliche Sozialhilfe ist, wer welche Leistung beziehen darf, welche Zulagen und welche Kürzungen bei mangelnder Kooperation möglich sein sollen. Das Sozialhilfegesetz enthält dazu keine griffigen Eckwerte.
  • Definiert werden auch Grundsätze über Massnahmen, damit Menschen wieder im Arbeitsmarkt Tritt fassen können.
  • Ebenfalls werden Integrationsmassnahmen definiert, damit Kinder und Jugendliche nicht in die Sozialhilfe fallen.
  • Die Anpassungen in der sozialpolitischen Aufgabenteilung werden viel zu reden geben. Unter anderem geht es darum, wer was künftig in welcher Form übernimmt – zum Beispiel beim Frauenhaus oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

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