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Ostschweiz St. Galler Geiselnahme: Prozess unterbrochen

Ein 32-jähriger Mann stand am Dienstag vor dem St. Galler Kreisgericht wegen Geiselnahme einer Familie. Er beteuerte seine Unschuld. Weil das Gericht Beweisanträge der Verteidigung beraten will, wurde die Fortsetzung der Verhandlung auf unbestimmte Zeit verschoben.

Laut der Anklageschrift war der heute 32-jährige Mann Ende 2005 zusammen mit zwei Komplizen in die Wohnung der Restaurantbetreiber eingebrochen. Dort warteten sie auf deren Rückkehr. Als der Vater und die beiden Töchter am Abend nach Hause kamen, wurden sie mit einer Waffe bedroht und gefesselt. Die Männer stahlen 3000 Franken und durchsuchten die Wohnung. Als später die Mutter in die Wohnung kam, wurde auch sie gefesselt.

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Einschätzungen aus dem Gericht (14.06.2016)
05:31 min
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 31 Sekunden.

Der Angeklagte und seine Mittäter sollen gedroht haben, die beiden Töchter mit einem Plastiksack zu ersticken, wenn das Ehepaar ihnen nicht die Bankkarte mit PIN-Code aushändige. Der Mann gab statt dessen den Schlüssel für sein Restaurant und einen falschen Code für den Tresor.

Vater konnte Polizei verständigen

Während zwei der Männer zum nahe gelegenen Restaurant fuhren und den dritten als Aufpasser in der Wohnung zurückliessen, konnte der Vater sich und seine Familie befreien und die Polizei rufen. Die Männer flüchteten.

Hohe Haftstrafe gefordert

Zwei mutmassliche Täter wurden aufgrund von DNA-Spuren in der Wohnung identifiziert und zur Fahndung ausgeschrieben. Der dritte Täter blieb unbekannt. Der Beschuldigte wurde fast zehn Jahre nach der Tat in Bordeaux verhaftet und Ende 2015 an die Schweiz ausgeliefert. In der Zwischenzeit hatte er sich eines bewaffneten Überfalls auf einen Mann schuldig gemacht, wofür er im Jahre 2006 in Frankreich zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde.

Die Staatsanwaltschaft klagte den 32-jährigen Mann wegen mehrfacher Geiselnahme und Raubes an und forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. An der Gerichtsverhandlung bestritt der Beschuldigte die Tat vehement. Er sei an jenem Tag nicht in St. Gallen, sondern in Paris gewesen.

Mit den Geschäftsleuten habe ihn eine enge Bekanntschaft verbunden. Er habe viel über sie gewusst und deshalb sei er auch überzeugt, dass man ihn in etwas hineingezogen habe. Ihm sei bekannt, dass die Frau ohne das Wissen ihres Ehemannes in Schleppergeschäfte verwickelt sei. Sie habe einem Geschäftspartner 110'000 Dollar geschuldet, weshalb es wohl zur Geiselnahme gekommen sei.

Diese Aussage höre das Gericht zum ersten Mal, erklärte der vorsitzende Richter in der Befragung des Beschuldigten. Immer wieder erzähle er neue Versionen über sein Leben. Das mache es dem Gericht nicht einfach, sich ein Bild über die Wahrheit zu machen.

Geiseln befragen

Der Verteidiger stellte eine ganze Reihe von Beweisanträgen, die nötig seien, um die Unschuld seines Mandanten zu belegen. Unter anderem verlangte er, dass die Geiseln befragt werden. Das Ehepaar sage nicht die Wahrheit, wenn es bestreite, mit seinem Mandanten befreundet gewesen zu sein.

Das Kreisgericht St. Gallen will die Beweisanträge beraten und den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen, ob sie die Anträge gutheisst. Die Verhandlung wurde deshalb unterbrochen und auf unbestimmte Zeit verschoben.

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