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Gratwanderung für Hundegesetz
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 09.04.2019.
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St. Galler Kantonsrat Knatsch um Hundegesetz

Die Regeln zur Hundehaltung im Kanton St. Gallen stammen aus dem Jahr 1985. Nun soll eine Totalrevision das Hundegesetz wieder auf den neusten Stand bringen. Im Besonderen die Regelungen zur Hundesteuer und zur Finanzierung neuer Aufgaben durch den Kanton stossen aber auf Widerstand.

Finanzierung ist umstritten

Konkret soll Geld aus der Hundesteuer zum Kanton fliessen. Damit wird nach Wunsch der Regierung die Finanzierung neuer Kantonsaufgaben gesichert. Im Zentrum stehen dabei Abklärungen von Vorfällen mit Hunden wie Beissattacken oder Wesensprüfungen.

Die Meinungen bei der FDP sind geteilt, ob der Kanton dieses Geld von den Gemeinden erhalten oder ob er die Finanzierung aus dem eigenen Budget bestreiten soll. Auch die SVP kündigt Widerstand an. Sie überlegt sich gar nicht erst auf das neue Gesetz einzutreten.

Der St. Galler Kantonsrat berät das Geschäft in der Aprilsession.

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