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Ostschweiz St. Galler können künftig weniger von den Steuern abziehen

Der St. Galler Kantonsrat beschränkt den Pendlerabzug auf den Preis eines Generalabonnements der SBB. Auch wenn ein Steuerpflichtiger mit dem Auto einen weiteren Arbeitsweg zu absolvieren hat, dann kann er künftig nur noch diesen Betrag von den Steuern abziehen.

Forderungen

  • Regierung: maximal 3000 Franken
  • vorberatende Kommission: Preis eines SBB-Generalabos 2. Klasse (ab Dezember 3655 Franken)
  • SVP: höhere Grenze

Bisher können Pendler, die für den Arbeitsweg auf das Auto angewiesen sind, ihre Fahrkosten unbeschränkt vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei grösseren Distanzen kann dies durchaus 30'000 Franken im Jahr ausmachen.

Der Kantonsrat entschied sich am Mittwoch für den Vorschlag der vorberatenden Kommission, also für den Mittelweg. Die Abstimmung ging mit 72 zu 31 aus. Die SVP drohte damit, das Referendum zu ergreifen.

Pendlerabzug bisher

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Bei Benützung eines privaten Motorfahrzeuges in begründeten Fällen: je Fahrtkilometer bis zu 70 Rappen für Motorfahrzeuge, wenn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht oder insoweit dessen Benützung dem Steuerpflichtigen nicht zugemutet werden kann.

(Quelle: Wegleitung Steuererklärung 2013)

Eine Frage der Gerechtigkeit

Regierungsrat Benedikt Würth sah in der heutigen Regelung eine «massive Umverteilung» zu Lasten der Pendler, die den öffentlichen Verkehr benützten. Der Fahrkostenabzug in der Höhe des Preises eines Generalabonnements sei eine einfache und kluge Lösung.

Die SVP-Fraktion sah dies ganz anders. Linus Thalmann (SVP, Kirchberg) sprach von einer versteckten Steuererhöhung, welche die Landbevölkerung benachteilige. Über 60'000 Auto-Pendler seien von der neuen Regelung betroffen.

Der Kanton rechnet mit jährlich etwa 34 Millionen Franken an zusätzlichen Steuereinnahmen. Davon fliessen 16 Millionen in die Staatskasse, 18 Millionen gehen an die Gemeinden.

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