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Kein zweites Unterwasser und trotzdem kein Verbot im Gesetz
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 28.10.2019. Bild: keystone
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St. Galler Polizeigesetz Kein gesetzliches Verbot für rechtsextreme Konzerte

Entgegen dem Vorschlag der Regierung will die vorberatende Kommission rechtsextreme Konzerte nicht verbieten.

Die St. Galler Regierung will rechtsextreme Konzerte verbieten. Dies schlägt sie in einem neuen Gesetz vor. Die vorberatende Kommission sieht dies anders: Sie distanziert sich von einem Verbot und schlägt dem Kantonsrat vor, diesen Teil aus dem neuen Polizeigesetz zu streichen.

Auslöser für die Diskussionen war ein Konzert vor drei Jahren im Obertoggenburg. Über 5000 Rechtsextreme aus halb Europa hatten sich in Unterwasser versammelt, dabei waren Hitler-Grüsse zu sehen und Sieg-Heil-Rufe zu hören.

Wir konnten uns bei der Formulierung nicht einigen.
Autor: Michael Schöbi CVP Kantonsrat, Kommissionspräsident

Solche Veranstaltungen wolle man nicht im Kanton St.Gallen, sagt auch Kommissionspräsident und CVP-Kantonsrat Michael Schöbi. Aber in dieser Sache befinde man sich im Spannungsfeld der Versammlungsfreiheit und der Meinungsäusserungsfreiheit. In der Ausformulierung habe man sich nicht einigen können. Überdies sei ein Verbot im Polizeigesetz «nicht das Richtige, wenn schnell reagiert werden muss».

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Novembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Februarsession 2020 in zweiter Lesung.

Video
Kanton St. Gallen: Kein Verbot für rechtsextreme Konzerte
Aus Schweiz aktuell vom 29.10.2019.
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