Die Frau hatte sich Ende 2012 in der Stadt St. Gallen abgemeldet und war nach Rorschach gezogen. Dort versuchte sie mehrmals, sich anzumelden - vergebens. Im Dezember 2014 gab die Frau auf und zog zurück nach St. Gallen, wo sie früher schon Sozialhilfe bezogen hatte.
Die Stadt St. Gallen fand, dass diese Frau von der Stadt Rorschach abgeschoben wurde, damit diese die Kosten für die Sozialhilfe nicht bezahlen muss. St. Gallen will nun, dass Rorschach die Kosten übernimmt.
Rorschach reicht Beschwerde ein
Die Stadt Rorschach hat beim Kanton Beschwerde dagegen eingereicht. Beide Parteien können dann gegen den Entscheid des Kantons Beschwerde erheben und auch noch ans Bundesgericht gelangen.
«Wir haben uns einen Anwalt genommen», sagt Stadtpräsident Thomas Müller. Das Verfahren könne länger dauern. Er rechne mit einem Gerichtsfall. Das sagt auch der zuständige St. Galler Stadtrat Nino Cozzio.
Die Stadt St. Gallen zahle gegenwärtig sowohl die Sozialhilfe für die Frau als auch die Kosten der Platzierung für die betroffenen Kinder. Fällt der Entscheid des Kantons gegen Rorschach aus, könnte die Stadt St. Gallen die finanzielle Unterstützung, die sie geleistet hat, bei Rorschach zurückfordern.
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