Zum Inhalt springen

Header

Audio
Diskussion kann fortgesetzt werden
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 10.08.2020. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 1 Minute 3 Sekunden.
Inhalt

St. Galler Spitalstrategie Bundesgericht lehnt Beschwerde gegen Spitalvorlage ab

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Anwalts Werner Ritter gegen die Botschaft der Regierung zur Spitalvorlage abgelehnt. Damit könne die für die Septembersession geplante Beratung der Spitalstrategie wie geplant stattfinden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit.

Mitte Juli hatte der Altstätter Anwalt Werner Ritter mitgeteilt, das Bundesgericht habe seiner Beschwerde gegen die Spitalvorlage der St. Galler Regierung die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit dürfe die Vorlage vorläufig nicht weiter beraten werden, schloss er daraus.

Nun hat das Bundesgericht über die Beschwerde entschieden: Sie sei mit Urteil vom 7. August abgewiesen worden, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Damit könnten die vorberatende Kommission und der Kantonsrat die Beratung zu St. Galler Spitalverbunde wie geplant fortsetzen, heisst es weiter.

Regionaljournal Ostschweiz und Graubünden; 12:03 Uhr. ;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel