Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Ostschweiz Stadt St. Gallen reicht wegen KuGl Beschwerde ein

Die Stadt St. Gallen und das kantonale Departement des Inneren streiten sich um die Rahmenbedingungen für die Kulturstätte KuGl. Jetzt zieht die Stadt vors Verwaltungsgericht.

«Das KuGl am Güterbahnhof ist ein wichtiger und eigenständiger Teil des städtischen Kulturangebots», heisst es im Communiqué der Stadt. Der Fortbestand des KuGl ist aber wegen rechtlicher Interventionen eines Nachbarn gefährdet. Der Rechtsstreit dauert nun schon Jahre.

Audio
Interview Alfred Kömme, Bauverwaltung St. Gallen (Beatrice Gmünder, 23.04.2013)
02:04 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 4 Sekunden.

Das Verwaltungsgericht St. Gallen hatte im März 2010 dem KuGl die Bewilligung entzogen und damit dem Anwohner Recht gegeben, der sich gegen Partys und Konzerte an Wochenenden bis 5 Uhr gewehrt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass ein Betrieb dieser Grösse mit drei Nächten über das ganze Jahr mit aufgehobener Schliessungszeit in der Wohn-Gewerbe-Zone nicht zonenkonform sei. Daraufhin fanden Gespräche mit der Stadt und den Verantwortlichen des KuGl statt.

Für erweiterte Öffnungszeiten muss das KuGl auf den Lärmschutz verbessern. Dafür reichte das Lokal ein Baugesuch ein. Gegenüber dem vom Verwaltungsgericht als nicht zonenkonform angesehenen Betriebskonzept sieht das neue Baugesuch eine Reduktion der Betriebszeiten, Lärmschutzmassnahmen im Eingangsbereich und ein erweitertes Sicherheitskonzept vor. Die Stadt bewilligte im Juni 2011 das Baugesuch. Gegen dieses reichte der Anwohner Rekurs ein.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel