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Ostschweiz Thurgau verzichtet auf Vorkaufsrecht für Uferparzellen

Der öffentliche Zugang zum Bodensee und zum Rhein im Kanton Thurgau wird nicht verbessert. Der Grosse Rat hat ein Vorkaufsrecht für Uferparzellen abgelehnt.

Eine Motion von Toni Kappeler (GP, Münchwilen) wurde bei 76 Nein gegen 42 Ja nicht an den Regierungsrat überwiesen. Die Motion verlangte, dass der Kanton bei Handänderungen von Uferparzellen an grösseren Gewässern ein Vorkaufsrecht erhält. Im Thurgau gebe es im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen genug öffentlich zugängliche Ufer, sagten die Gegner der Motion. Es wäre unverhältnismässig, das Eigentumsrecht zu beschneiden.

 Laut dem Regierungsrat würde ein Vorkaufrecht wenig bringen, da Handänderungen von Uferparzellen äusserst selten vorkommen. Im Durchschnitt würden pro Jahr lediglich acht Uferparzellen verkauft. Die Preise dieser raren Grundstücke seien derart hoch, dass sich der Kanton einen Kauf gar nicht leisten könnte.

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