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Ostschweiz Thurgauer Kantonsangestellte dürfen keine Grossräte sein

Wer beim Kanton angestellt ist, darf auch künftig nicht Miglied des Kantonsparlamentes sein. Der Grosse Rat hat einen Motion dazu deutlich abgelehnt.

Um die personelle Gewaltenteilung zu wahren, wird der Zugang zum Thurgauer Kantonsparlament nicht geöffnet. Der Grosser Rat am Mittwoch eine entsprechende Motion mit 78 gegen 36 Stimmen abgelehnt. Es gebe im Thurgau 3600 Kantonsangestellte, 660 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonalbank (TKB), 300 Berufsschullehrerinnen und -lehrer, sowie je 250 im Kanton wohnende Lehrerinnen und Lehrer der Pädagogischen Hochschule und von Mittelschulen, denen der Zugang zum Grossen Rat per Verfassung verboten sei.

 «Kann es sich der Kanton Thurgau leisten, politisch interessierte Leute vom Mitwirken im Kantonsparlament auszuschliessen?», fragte Elsbeth Aepli Stettler in ihrer Motion zur Öffnung des Zugangs zum Grossen Rat. «Kann er», war die Meinung der Mehrheit im Grossen Rat, die dem Antrag des Regierungsrates folgte und die Motion ablehnte. Denn das Thurgauer Kantonsparlament würde an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn es die Gewaltenteilung aufweichen würde.

 Im Thurgau können nur vom Volk gewählte Staatsangestellte in den Grossen Rat gewählt werden. Nach der Abschaffung der Volkswahl der Grundbuchverwalter und Notare, welche die Stimmberechtigten am 23. Oktober 2011 beschlossen hatten, musste ein langjähriges Ratsmitglied zurücktreten. Weitere Grossräte schieden aus, weil sie sich vom Kanton anstellen liessen.

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