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Bundesgerichtsurteil Thurgauer Regierungsrätin Haag war möglicherweise befangen

Weil die Thurgauer Regierungsrätin Carmen Haag beim Entscheid zu einer Biogasanlage in Schlattingen möglicherweise befangen war, hat das Bundesgericht ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das von Haag geführte Departement für Bau und Umwelt hatte im Dezember 2015 einen Rekurs von drei Anwohnern gegen die Biogasanlage abgewiesen.

«Unübliches Engagement»

Rund drei Monate vor dem Entscheid hatte Haag den Betrieb besucht und dort einen Vortrag über Geothermie gehalten. Gemäss Beschwerdeführern soll sie sich dabei positiv über die geplante Anlage geäussert haben.

Das Verwaltungsgericht hielt dies für nicht weiter beachtenswert. Anders das Bundesgericht. Es sei problematisch, wenn eine Regierungsrätin die Informationsveranstaltung einer Partei besuche, die in einem hängigen Verfahren sei. Zudem habe sich Haag im Nachgang zu ihrem Entscheid darum bemüht, zwischen den Parteien eine aussergerichtliche Lösung zu erwirken. Dies weise «auf ein über das Übliche hinausgehendes Engagement zu Gunsten des strittigen Projekts hin», schreibt das Bundesgericht.

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