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Ostschweiz Tierarzt der Connyland-Delfine freigesprochen

2011 starben im Freizeitpark Connyland zwei Delfine. Den Tierarzt trifft keine Schuld. Das Bezirksgericht Kreuzlingen sprach ihn am Mittwoch frei. Es könne nicht restlos nachgewiesen werden, dass die Verabreichung von Medikamenten zum Tod der Delfine führten.

Innerhalb von einer Woche starben die Delfine Shadow und Chelmers im Herbst 2011. Die Verantwortlichen des Connylands kamen schnell mit der Theorie, die Tiere seien vergiftet worden.

Die Staatsanwaltschaft kam aufgrund eines eingeholten Gutachtens zum Schluss, dass die Delfine an einer Hirnschädigung, verursacht durch Medikamente, gestorben seien. Den Tieren sei zu lange zu viel Antibiotikum verabreicht worden, so die Staatsanwaltschaft und büsste den Tierarzt mit 4000 Franken.

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Einschätzungen zum Prozess (02.07.2014)
02:58 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 58 Sekunden.

Der Tierarzt wehrte sich

Es habe während der Behandlung der Tiere nichts darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Verabreichung des Antibiotikums zu Komplikationen kommen könnte, sagte er vor Gericht. Zudem hätte es so einen Fall noch nicht gegeben. Es sei auch für ihn nicht klar, woran die Tiere gestorben seien, so der Tierarzt weiter.

Der Gerichtsvorsitzende sprach den Tierarzt in allen Punkten frei. Es sei nicht restlos nachgewiesen, dass die Medikamente zum Tod der Tiere geführt haben. Dem Tierarzt könne zudem keine strafbare Handlung und kein Verschulden nachgewiesen werden.

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