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Ostschweiz Tod in der Haft: Kann die Kameraüberwachung vor Suizid schützen?

Das Bundesgericht hat die nachträgliche Untersuchung der genauen Todesumstände im Fall Gecaj angeordnet. Der Lehrermörder hatte sich Ende 2010 in der Untersuchungshaft das Leben genommen.

Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hatte es vor einem Jahr abgelehnt, eine Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Behördenmitglieder zu erteilen. Dagegen hatte ein Sohn Gecajs erfolgreich beim Bundesgericht rekurriert.

Schutz vor ungerechtfertigten Klagen

Der Kanton St. Gallen hat zum Schutz seiner Polizisten ein sogenanntes Ermächtigungsverfahren eingeführt. Damit sollen die Beamten vor ungerechtfertigten Klagen besser geschützt werden. Auch im Fall Gecaj hatte sich die Anklagekammer des Kantons St. Gallens vor die involvierten Beamten gestellt und das geforderte Strafverfahren abgelehnt.

In anderen Kantonen eine Selbstverständlichkeit

In anderen Ostschweizer Kantonen hingegen werden nach Suiziden in der Haft automatisch polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. So beispielsweise im Kanton Thurgau, wie der Generalsekretär des Departements für Justiz und Sicherheit, Stefan Felber, gegenüber der Sendung «Regionaljournal Ostschweiz» von Radio SRF1 bestätigt. Ebenfalls routinemässig untersucht würden solche Fälle im Kanton Graubünden: Dort hat es aber seit über 10 Jahren keine derartigen Suizide mehr gegeben.

Umstrittene Videoüberwachung

In den Ostschweizer Kantonen werden neue Häftlinge auf ihre Suizidgefahr hin gecheckt. Bei Auffälligkeiten wird ein Psychiater beigezogen und in kritischen Fällen eine Verlegung in eine geschlossene Anstalt vorgenommen. Umstritten ist die Rund-um-die Uhr-Überwachung von gefährdeten Personen: Im Kanton Graubünden kann diese angeordnet werden, im Kanton Thurgau hingegen wird diese aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen abgelehnt.

SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 17.30 Uhr

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