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Kreisgericht Rorschach verurteilt Eltern
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 20.12.2018.
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Totes Kind im Keller Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Für das Kreisgericht Rorschach ist erwiesen, dass eine 35-jährige Frau und ein 55-jähriger Mann für den Tod ihrer Tochter verantwortlich sind. Das Kreisgericht sprach die Eltern in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Die Mutter wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Vater muss fünf Jahre ins Gefängnis.

Grausiger Fund

Im August 2015 entdeckte die Polizei im Keller eines Hauses in Staad SG ein totes Mädchen. In einer auf vier Tage angesetzten Verhandlung ging es Ende November vor dem Kreisgericht Rorschach um die Frage, ob die Eltern für den Tod des Kindes verantwortlich gemacht werden können.

Die Verteidigung verlangte für beide Angeklagten Freisprüche. Die Anwältin der Mutter erklärte, es gebe in diesem Fall keine Geständnisse. Deshalb handle es sich um einen Indizienprozess. Für eine Verurteilung fehle aber eine ununterbrochene Beweiskette.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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