In welcher Partei ist ein Richter Mitglied? In welchem Verband engagiert sich eine Staatsanwältin? Bekleidet der Jugendanwalt ein öffentliches Amt?
Diese und ähnliche Interessenbindungen sollen künftig erfasst und in einem Register öffentlich gemacht werden. Das fordert die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats im Rahmen eines Nachtrags zum Gerichtsgesetz. Mit diesem Instrument könne das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt werden, heisst es in einer Mitteilung der Kommission.
Betroffen von dieser neuen Regelung wären:
- Richter
- Staatsanwälte
- Jugendanwälte
- Sachbearbeiter mit staatsanwaltlichen Befugnissen
Die Offenlegung der Interessenbindung soll mit einem kleinen Aufwand verbunden und daher kostenneutral sein. Das würden Erfahrungen aus anderen Kantonen zeigen. Ausserdem sagt Alexander Bartl, Präsident der vorberatenden Kommission: «Wir gehen nicht davon aus, dass es mehr Ausstandsbegehren gibt.» Er rechne daher auch nicht mit Schwierigkeiten bei der Besetzung der Gerichte. Der Kantonsrat berät die Gesetzesänderung in der Herbstsession im September.