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Trotz Gegenwind Kanton Thurgau will an «Schwarzer Liste» festhalten

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Interview mit Jakob Stark
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 31.08.2018.
abspielen. Laufzeit 7 Minuten 42 Sekunden.

Graubünden und Solothurn haben die Listen für säumige Prämienzahler - auch «Schwarze Liste» genannt - bereits abgeschafft. Und auch weitere Kantone prüfen die Abschaffung dieser Listen. Erst kürzlich hat zudem der Bundesrat deutlich gemacht, dass er nichts dagegen hätte, wenn man die entsprechende Gesetzesbestimmung abschaffen würde.

Anders im Kanton Thurgau: In einem Gastkommentar für die «NZZ» hat Regierungsrat Jakob Stark diese Woche deutlich gemacht, dass man an der Praxis der Liste für säumige Prämienzahler festhalten wolle. Denn die Abschaffung würde aus seiner Sicht «den Egoismus und die Zweckentfremdung von Geldern für die individuelle Prämienverbilligung fördern und zentrale Werte des Krankenversicherungssystems wie Solidarität und Eigenverantwortung untergraben».

Die «Schwarze Liste»

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Versicherte Personen, die ihre Prämien und Kostenbeteiligungen trotz Mahnung des Krankenversicherers nicht bezahlen, werden auf einer Liste erfasst. Die säumigen Prämienzahler werden vom Case Management der zuständigen Gemeinde informiert und betreut. Personen, die auf der Liste der säumigen Prämienzahler erfasst sind, haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Was als Notfall gilt, entscheidet jeweils der Leistungserbringer.

SRF News: Warum hält der Kanton Thurgau an der Liste fest, obwohl schon mehrere Kantone diese Liste abgeschafft oder gar nicht eingeführt haben?

Jakob Stark: Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir die Leute, welche die Prämien nicht zahlen, erfassen. Wir haben nämlich festgestellt, dass zwei Drittel der Leute, welche die Prämie nicht zahlen, die Prämien eigentlich zahlen könnten. Deswegen ist es wichtig, dass man daran festhält: Wenn jemand die Prämien nicht zahlt, dann gibt es nur noch eine Notfallbehandlung. Ohne dieses Modell wäre das System der Krankenkassen gefährdet, welches auch auf der Solidarität beruht.

Es gibt auch Argumente gegen diese Liste. Eine Studie, die der Kanton Zürich in Auftrag gegeben hat, zeigt, dass der Verwaltungsaufwand, um diese Liste zu führen höher ist, als die Gelder, die man damit zurückfordern kann. Das ist doch ein schlagendes Argument gegen das Führen dieser Liste?

Man muss sich grundsätzlich fragen, ob man alles, was der Staat macht, das unter dem Strich mehr kostet als es einbringt, abschaffen will. Es gibt auch hoheitliche Funktionen. Und es kann nicht sein, dass alle Kantone zusammen jedes Jahr 300 Millionen Franken wegen säumigen Prämienzahlern zahlen. Und zwar aus dem Geld, das eigentlich für die individuelle Prämienverbilligung gedacht ist.

Aber die ersten, die merken, dass die Prämien nicht bezahlt werden, sind doch die Krankenkassen. Das heisst, die Krankenkassen könnten am Anfang der Kette stehen, also mit diesen Leuten in Kontakt treten, welche die Prämien nicht zahlen. Warum machen das nicht die Krankenkassen?

Das wäre eigentlich sehr gut. Es ist übrigens einmal angedacht gewesen, dass man das so regelt, dass die Krankenkassen für diese Verluste aufkommen müssen. Aber man hat das Gesetz geändert und gesagt, die Kantone seien zuständig. Im Kanton Thurgau sind es die Gemeinden. Dieses Konstrukt ist nun so, dass es für die Krankenkassen keinen Anreiz gibt, sich um diese Leute zu kümmern.

Wie geht es nun im Kanton Thurgau weiter?

Wir lassen die Liste der säumigen Prämienzahler weiterlaufen. Wir sind auch überzeugt, dass - wenn man eine Studie im Kanton Thurgau über die letzten fünf oder zehn Jahre machen würde - man sehen würde, dass bei uns die Anzahl der Personen abnimmt, welche die Prämien nicht zahlen.

Das Gespräch führte: Peter Schürmann

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