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Unbeliebtes Urteil Frauenzentralen verlieren vor Gericht

Zwei Frauen im Gespräch an einem Bürotisch.
Legende: Die Frauenzentralen bieten Beratungen an, beispielsweise bei Rechtsfragen oder Laufbahn-Planung. Keystone

Wenn Frauen am Arbeitsplatz belästigt oder gemobbt werden oder nicht gleich viel verdienen wie ihre männlichen Kollegen, dann können sie sich bei der Frauenzentrale Thurgau oder Graubünden juristisch beraten lassen. Und das für wenig Geld. Das ist möglich durch die Unterstützung dieser Vereine durch den Bund und die Kantone. Aber der Bund will seine Beiträge streichen.

Dagegen haben sich die Vereine gewehrt und sind vor Gericht gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat aber dem Bund recht gegeben. Der Bund könne selber entscheiden, welche Projekte er unterstützt. Nun fehlen den Frauenzentralen ein grosser Teil ihrer Einnahmen.

Thurgauer auf der Kippe

Es geht um 187 000 Franken für die Frauenzentrale Thurgau und 100 000 Franken für die Frauenzentrale Graubünden. Damit finanzieren die beiden Vereine Rechtsberatungen für Frauen. Bei der Frauenzentrale Thurgau beteiligen sich auch die Kantone Thurgau, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden finanziell. Deswegen ist der Betrieb dieses Jahr noch gesichert. Aber nächstes Jahr werde eine Herausforderung, sagt Antonella Bizzini von der Frauenzentrale Thurgau. «Die Beratungen werden teurer und nicht mehr alle, die eine Beratung wollen, werden auch eine Beratung bekommen.»

Bündner Lösung

Im Kanton Graubünden gibt es schon eine Lösung. Das Parlament hat dem Kanton den Auftrag gegeben, eine Leistungsvereinbarung mit der Frauenzentrale Graubünden zu machen, damit das Angebot bestehen bleibt. Es geht um 80 Stellenprozente und zwischen 120 bis 150 Rechtsberatungen pro Jahr. Das sei ein wichtiges Angebot, sagt Cathrin Räber von der Frauenzentrale Graubünden. «Wir sind die einzigen, die das machen. Der Hauptteil unserer Klientinnen arbeitet Teilzeit in einem Niedriglohnsektor und könnte sich bei Unstimmigkeiten oder Ungerechtigkeiten keinen Anwalt leisten.»

Audio
Urteil hat vorerst keine Auswirkung
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 16.02.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 11 Sekunden.

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