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Unfall mit 96-Tonnen-Gefährt Kranfahrer am Ricken bleibt straffrei

Das Verfahren gegen den Chauffeur ist schon länger beendet. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft ist nun rechtskräftig.

In Ricken blieb am 11. Juni ein Motorradfahrer nach einem Sturz auf der Gegenfahrbahn liegen. Der Chauffeur eines heranfahrenden 96 Tonnen schweren Spezialkrans reagierte geistesgegenwärtig, wich aus und steuerte sein Gefährt über den Fahrbahnrand hinaus. Dort kippte der achtachsige Kran und blieb auf der Seite liegen.

Der Kran-Chauffeur konnte sich selber aus der Kabine befreien und blieb unverletzt. Für die Bergung des Krans musste die Strasse während mehreren Nächten gesperrt werden. Facharbeiter zerlegten den Kran mit Spezialmaschinen und transportierten die Einzelteile ab. Am Kran entstand ein Schaden von rund einer Million Franken; die Kosten für die Bergungsarbeiten beliefen sich auf einen sechsstelligen Betrag.

Kranfahrer trifft keine Schuld

Nachdem die Untersuchungen zum Fall abgeschlossen waren, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass der Vorfall für den Kranfahrer keine rechtlichen Konsequenzen hat. Gegen den Motorradfahrer hingegen wurde ein Strafbefehl wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs verhängt. Dieser Entscheid ist nun rechtskräftig.

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