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Urteil Verwaltungsgericht Anschein von Befangenheit bei Thurgauer Regierungsrätin

Die Geschichte: Die Thurgauer Baudirektorin und jetzige Regierungspräsidentin Carmen Haag hielt 2015 an einem politischen Anlass bei einem Gemüseproduzenten in Schlattingen eine Rede. Dieser lud sie in der Folge zu einem Besuch ein, um seine Geothermie-Anlage zu besichtigen. Kurz darauf wies das Thurgauer Baudepartement eine Beschwerde von Anwohnern des Gemüseproduzenten ab. Diese wehren sich gegen eine neue Biogas-Anlage.

Die Beschwerde: Die Anwohner sahen bei Regierungsrätin Haag eine Befangenheit und machten deshalb Beschwerde gegen den Entscheid des Baudepartements. Das Thurgauer Verwaltungsgericht entschied allerdings gegen die Beschwerdeführer. In der Folge urteilte das Bundesgericht, dass das Verwaltungsgericht nochmals über die Bücher müsse, weil es nicht alle Beweise einbezog.

Das Urteil: Das Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass Haag zwar nicht befangen war, aber den Anschein von Befangenheit erweckt haben könnte. Das Verwaltungsgericht bestätigt eine Meldung der Thurgauer Zeitung. Deshalb muss der Thurgau nun nochmals über die Beschwerde entscheiden. Das Departement für Erziehung und Kultur wird diese nun behandeln.

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