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Zentralschweiz 13 neue Stellen für Schwyzer Schutzbehörde

Die Schwyzer Regierung bewilligt der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde rund einen Viertel mehr Stellen. Das sei trotz Spardruck nötig, weil der Pendenzenberg der neuen Behörde zu stark wachse. Mit diesem Problem sei Schwyz aber nicht allein, heisst es bei der Regierung weiter.

Wegen deutlich mehr Fällen als geplant erhalten die Schwyzer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nach einem Jahr rund einen Viertel mehr Personal. Der Regierungsrat hat beschlossen, den Stellenetat Anfang 2014 von rund 53 um rund 13 Vollzeitstellen zu erhöhen.

«Der Regierungsrat ist sich sehr bewusst, dass dieser Entscheid völlig quer zu den Sparbemühungen des Kantons steht», sagte die zuständige Regierungsrätin Petra Steimen im Rahmen der Budgetdebatte des Schwyzer Kantonsrats. Die zusätzlichen Stellen seien jedoch nötig, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.

Seit Anfang 2013 sorgen in Schwyz an Stelle der Gemeinden das Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Ausserschwyz sowie jenes in Innerschwyz für den Schutz von Personen, die nicht selbständig in der Lage sind, die für sie nötige Unterstützung einzuholen. Darunter fallen etwa Kinder, geistig Behinderte oder Suchtkranke.

Beratungsgespräch
Legende: Die Schwyzer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde hat grosse Pendenzenberge abzutragen (Symbolbild). Keystone

Berg von 1457 pendenten Verfahren

Bis Ende Oktober 2013 sammelten sich bei beiden kantonalen Ämtern 1457 pendente Verfahren an. Monatlich gingen durchschnittlich 197 Verfahren neu ein. Davon konnten pro Monat 75 abgeschlossen werden. Der Pendenzenberg wächst also pro Monat um rund 122 Verfahren.

Zu möglichen Gründen für die Zunahme heisst es in einer Mitteilung der Regierung, Menschen wagten eher, Gefährdungen zu melden, seit sie Vorfälle nicht mehr in der eigenen Gemeinde angeben müssten.

Audio
Die Schwyzer Regierung bewilligt neue Stellen. (12.12.2013)
01:33 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 33 Sekunden.

Rund fünf der zusätzlichen Stellen seien auf drei Jahre befristet. Damit will sich der Regierungsrat Handlungsspielraum offen lassen, um bei einer Entspannung Stellen abbauen zu können. Regierungsrätin Petra Steimen stellte im Parlament auch klar, dass diese Aufstockung abschliessend von der Regierung beschlossen worden sei, und das Parlament - wenn auch in Sparlaune - da keinen Einfluss nehmen könne.

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