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Abstimmung nicht im Februar Zuger entscheiden erst im Mai 2019 über Mehrwertabgabe

Die Verschiebung der Abstimmung hat zur Folge, dass Zug die Bundesvorgaben nicht einhalten kann. Für mindestens kurze Zeit wird deshalb ein Einzonungsverbot gelten.

Anfänglich stand im Kanton Zug der 10. Februar als Abstimmungstermin über die Revision des Planungs- und Baugesetzes (PGB) zur Diskussion. Denn das Gesetz muss eigentlich bis spätestens 1. Mai an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Eine Abstimmung ist notwendig, weil 27 Mitglieder des Zuger Kantonsrats das Behördenreferendum gegen die umstrittene Vorlage ergriffen haben. Die «Alternative - die Grünen» fordert, dass Investoren mehr an den Staat abliefern, die SVP will lieber gar keine Abgabe.

Neue Abgaben bei Ein- und Umzonungen

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Bei Ein- und Umzonungen gewinnen Grundstücke viel an Wert. Der Bund verlangt, dass künftig ein Teil dieses Mehrwerts an den Staat abgeliefert wird. Jedoch macht der Bund den Kantonen nur bei Einzonungen eine Vorgabe: Investoren sollen mindestens 20 Prozent des Bodenmehrwertes an den Staat abliefern.

Keine Vorgabe macht der Bund hingegen bei Auf- und Umzonungen. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie auch dort einen Teil des Mehrwertes abschöpfen wollen und wie hoch diese Abgabe sein soll.

Der Zuger Kantonsrat hat entschieden, dass die Gemeinden bei Auf- und Umzonungen maximal 20 Prozent Mehrwert-Abschöpfung einziehen dürfen. Fällig wird diese Abgabe bei Projekten, bei denen der Mehrwert mehr als 30 Prozent beträgt.

Nun teilt der Zuger Regierungsrat mit: Mit Rücksicht auf den Beginn der neuen Legislatur habe der Rat den späteren Termin, also den 19. Mai, beschlossen. Damit bleibe den neuen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern genügend Zeit, sich in die Thematik einzuarbeiten.

Ab 1. Mai gilt Einzonungsverbot

Weil der Kanton Zug damit die bundesrechtliche Frist nicht einhalten kann, hat dies zur Folge, dass ab dem 1. Mai ein vollständiges Einzonungsverbot gilt. Ausserdem setzt der Bundesrat den Kanton Zug auf eine Liste der säumigen Kantone.

Nehmen die Stimmberechtigten die Teilrevision des Gesetzes am 19. Mai an, wird das Einzonungsverbot aufgehoben und der Kanton von der bundesrätlichen Liste gestrichen. Lehnen sie die Vorlage jedoch ab, bleibt das Einzonungsverbot bestehen und alle Gemeinden müssen dies in ihren Ortsplanungs-Revisionen berücksichtigen.

Ein Nein würde sich auch auf die geplante Einzonung für eine «Kantonsschule Ennetsee» in Cham auswirken, über welche die Chamer Stimmberechtigten am 10. Februar abstimmen. Die Planung des neuen Schulhauses würde sich verzögern.

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