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Angeklagter vor Gericht Luzerner «Rigi-Räuber» wollte seiner Familie etwas bieten

Der Mann machte 2016 im ganzen Land Schlagzeilen: In Weggis überfiel er eine Bank und wurde dann auf der Rigi gefasst.

Wieso überfällt ein gestandener Mann plötzlich drei Banken? Diese Frage hat am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht Richter, Staatsanwalt und Verteidiger beschäftigt. Eine klare Antwort fanden sie allerdings nicht.

Dem 56-jährigen Schweizer wird nicht nur vorgeworfen, er habe drei Filialen der Luzerner Kantonalbank überfallen. Gemäss Anklage hat er ausserdem eine Versicherung, ein Kredit-Unternehmen und die Steuerbehörden betrogen. Weiter wird er der versuchten Erpressung und der Pornografie beschuldigt.

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SRF-Redaktor Thomas Heeb hat die Gerichtsverhandlung verfolgt. Seine Zusammenfassung.
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 17.05.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 4 Sekunden.

Bruch in der Biografie

Sein Leben entspreche nicht dem eines Bankräubers, sagte eine Richterin bei der Befragung des Beschuldigten. Tatsächlich hatte der selbständige Dentaltechniker bis zu seinem 49. Lebensjahr ein unbescholtenes Leben geführt, dann beging er während fast sechs Jahren bis zu seiner Festnahme diverse Delikte.

Mehrmals versuchten die Richter, den Grund für diesen Bruch in der Biografie des Beschuldigten zu finden. Dieser sagte, seine Situation sei gut gewesen, bis er seine dritte Frau geheiratet habe. Er habe sie geliebt, doch für sie habe es vor allem finanziell stimmen müssen. Der Beschuldigte nahm seine Frau, von der er nun geschieden ist, aber immer wieder in Schutz.

Für seine Familie gehandelt

Immer wieder wurde der Beschuldigte bei der Befragung von seinen Gefühlen übermannt. Er habe in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt, weil seine selbständige Tätigkeit immer weniger eingebracht habe, sagte er. Er habe seiner Frau und seiner Stieftochter etwas bieten und seine Familie nicht verlieren wollen.

Auf die Frage der Richter, ob es keine Alternative zu den Straftaten gegeben habe, sagte er, er habe nicht aufgeben wollen. Er habe Existenzängste gehabt und von der Hand in den Mund gelebt.

Der Beschuldigte hoffte zudem, dass ein «Chinageschäft» ihm neue Einkünfte bringen würde. Er habe nicht im Luxus gelebt, sagte er. Im Widerspruch dazu stand, dass er aus einer Erbschaft ein Ferienhaus in Ungarn kaufte. Ein Ferienhaus sei Luxus, sagte der Gerichtsvorsitzende.

Er musste sich Mut antrinken

Der Verteidiger sagte, auch er könne das Verhalten seines Mandanten nicht vollständig erklären. Dieser habe sich selbst unter Druck gesetzt, seiner Familie einen gewissen Level zu bieten. Er habe sich wegen seinen finanziellen Problemen geschämt.

Vor den Banküberfällen trank sich der Beschuldigte jeweils Mut an. Er maskierte sich und bedrohte die Bankangestellten und Kunden mit einer Soft-Air-Pistole. Der Verteidiger sprach von einem unprofessionellen Vorgehen, das an Slapstick erinnere. Sein Mandant sei kein Profikrimineller.

Er setzte Leuten eine Pistole an den Kopf

Der Staatsanwalt dagegen sagte, der Beschuldigte habe egoistisch und rücksichtslos gehandelt. Er habe sein Gesicht als erfolgreicher Selbständiger und als Ehemann wahren wollen. Er sei nicht bereit gewesen, mit seiner Familie eine Lösung zu finden. «Hochmut kommt vor dem Fall», sagte er.

Die Banküberfälle stufte der Staatsanwalt als gravierender ein als der Verteidiger. Die Opfer hätten in einen Pistolenlauf schauen müssen, sagte er. Allein für die drei erfolgreichen Banküberfälle wäre eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren nötig.

Strafanträge gehen auseinander

Insgesamt beantragte die Staatsanwaltschaft eine siebenjährige Strafe. Die Verteidigung forderte im Hauptantrag vier Jahre. Sie beurteilte nicht nur die Banküberfälle milder, sondern auch die vorgeworfenen Betrugsdelikte, weil der Beschuldigte nicht arglistig gehandelt habe.

Der Beschuldigte gab die ihm vorgeworfenen Taten im Grundsatz zu und entschuldigte sich. Er hätte nie gedacht, dass er kriminell werden würde, sagte er. Seit Januar 2017 befindet sich der Mann in vorzeitigem Strafvollzug.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich eröffnet.

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