Die Schifffahrtsgesellschaft Zürichsee (ZSG) muss aufgrund einer Lärmklage auf die 50-jährige Tradition des Hornens beim Ein- und Ausfahren verzichten.
Die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee (SGV) will aber auch künftig bei der Ein- und Ausfahrt an einem Steg ein kurzes Hornsignal abgeben.
In der Zentralschweiz seien Lärmklagen selten, heisst es bei der SGV.
Nach der Klage eines Anwohners hat das Bundesamt für Verkehr der ZSG das nicht obligatorische Signal nun verboten.
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Die Stellungnahme der ZSG hat es allerdings in sich (www.zsg.ch): "Ab sofort fällt bei der An- oder Wegfahrt das «Aufmerksamkeits-Signal» weg..." und "Wenn bei der Anfahrt aus Sicht des Schiffsführers ein Sicherheitsrisiko besteht, muss das gesetzlich vorgeschriebene vier Sekunden lange Schallsignal abgegeben werden" Anders gesagt: das nichtkonforme 1/4-Sekunden-Hornen wird jetzt öfters mal durch ein 4-Sekunden-Signal ersetzt. Recht geschieht dem Kläger!
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