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Zentralschweiz Ausgewiesener Pouletstand-Betreiber darf nicht mehr nach Obwalden

Ein Kosovare und ehemaliger Pouletstand-Betreiber darf sich nicht mehr in Obwalden niederlassen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde gegen die Ablehnung seines Härtefallgesuches abgewiesen.

Der Entscheid der kantonalen Abteilung für Migration sei sachlich neutral, nachvollziehbar und ein persönlicher Härtefallgrund sei nicht gegeben, schreibt die Obwaldner Regierung.

Die Wegweisung des selbstständigen Pouletstand-Betreibers aus Sachseln sorgte für Aufsehen, nachdem er zuvor während 17 Jahren in der Schweiz gelebt hatte. Im März kämpfte er mit einer Demonstration vor der Verwaltung in Sarnen für sein Bleiberecht.

Bewilligung wurde 2013 entzogen

In die Schweiz kam der Kosovare 1999 als Asylsuchender. Gestützt auf eine Ehe mit einer Schweizerin erhielt er 2005 eine Niederlassungsbewilligung. Diese wurde ihm 2013 entzogen. Laut den Behörden hatte er wesentliche Tatsachen zu seinen familiären Verhältnissen verschwiegen.

Ein Härtefallgesuch lehnte die Obwaldner Abteilung für Migration im April ab. Dagegen reichte der Mann beim Regierungsrat Beschwerde ein. Der jetzige Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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