Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Aussergerichtliche Lösung Spiess-Hegglin und Hürlimann einigen sich

  • Die Verhandlung vor Zuger Strafgericht gegen Jolanda Spiess-Hegglin findet nicht statt. Hürlimann und Spiess-Hegglin haben sich auf einen Vergleich geeinigt.
  • Der Vergleich solle einen «definitiven Schlussstrich» unter die Geschehnisse ziehen, die sich im Nachgang zur Zuger Landammannfeier 2014 ereignet haben, schreiben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Medienmitteilung vom Dienstag.
  • Spiess-Hegglin hat sich im Vergleich «vorbehaltlos und uneingeschränkt» dazu verpflichtet, sich ab sofort in keiner Wiese mehr so zu äussern, dass der Eindruck entstehen könnte, sie sei Opfer einer strafbaren Handlung seitens Markus Hürlimanns geworden.
  • Hürlimann hat seinerseits alle Strafanträge bezüglich Verleumdung und übler Nachrede vorbehaltlos zurückgezogen. Beide Parteien tragen ihre Kosten zum grössten Teil selbst.
  • Die Zuger Strafverfolgungsbehörden haben am Dienstag mitgeteilt, dass das Verfahren eingestellt wurde und der Entscheid rechtskräftig sei.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel