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Die Diskussion um die Bau- und Zonenordnung der Stadt Luzern
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 25.06.2020. Bild: SRF
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Bau- und Zonenordnung Luzerner Kantonalbank bekommt Sonderbehandlung

Die Luzerner Kantonalbank will ihr Hauptgebäude in der Stadt erhöhen, dafür soll sie eine Sonderbehandlung erhalten. Definitiv entscheiden wird das Volk.

Die Luzerner Kantonalbank darf ihr Hauptgebäude mitten in der Stadt auf 7 sieben Stockwerke erhöhen. Heute sind dort nur fünf Stockwerke erlaubt. Dieser Ausnahme stimmte das Luzerner Stadtparlament am Donnerstag zu – mit einer Änderung der Bau- und Zonenordnung.

Die Bank will ausbauen und so all ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an einem Standort zusammennehmen. Die Zonenplanänderung kam aber nicht bei allen Ratsmitgliedern gut an. «Es gibt diverse Unternehmen in Luzern, die alle ihre Standorte an einem zusammennehmen wollen. Wie viele Mitarbeiterinnen braucht ein Unternehmen, dass man ihm eine massgeschneiderte Zonenplanordnung zugesteht?», fragte Mario Stübi von der SP kritisch.

Bürgerliche betonen öffentliches Interesse

«Die LUKB ist nicht irgendein Arbeitgeber. Hier geht es um hunderte Arbeitsplätze und viele Ausbildungsplätze», sagte dagegen Peter Gmür von der CVP. Darum sei eine Ausnahme gerechtfertigt. Auch die FDP argumentierte damit, dass der Standort der LUKB wichtig sei für die ganze Stadt, immerhin bringe das der Stadt wichtige Steuereinnahmen.

Die Ratsmehrheit von FDP, CVP, SVP und Grünliberalen hat der Änderung schliesslich zugestimmt. Diese war aber nur eine von insgesamt 22 Änderungen der Bau- und Zonenordnung, die das Parlament heute angenommen hat. Definitiv sind sie aber noch nicht: Die Vorlage kommt noch vors Volk.

Regionaljournal Zentralschweiz, 25.06.2020, 12:03 Uhr;

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