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Bauen im Grünen Luzerner Kantonsgericht stoppt Neubau-Pläne in Sempach

Das Gericht heisst eine Beschwerde gut. Im Urteil wird die kantonale Bewilligungsstelle kritisiert.

Bauherr des Projektes ist ein Anwalt aus der Stadt Luzern. Er baute bereits im Gebiet Horlachen ein neues Wohnhaus. In der Nähe – ebenfalls mitten in der Landwirtschaftszone – will er ein zweites Wohnhaus bauen mit einem Einstellgebäude mit Wohnungen. Dieses Projekt plane er für seinen Sohn, der als Landwirt dort tätig sein wird, argumentiert er.

Es gibt einen Artikel im Raumplanungsgesetz, der Neubauten in der Landwirtschaftszone erlaubt. Und zwar dann, wenn dort auch tatsächlich Landwirtschaft betrieben wird. Raimund Rodewald, Geschäftsleiter der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, glaubte dem Anwalt jedoch nicht und ging vor Gericht.

«Wir bestreiten, dass dort ein bäuerlicher Betrieb existieren wird», so Rodewald. Das Kantonsgericht habe nun die Bedenken der Stiftung geteilt. «Bauernland muss in Bauernhand sein», sagt Rodewald.

Für Raimund Rodewald hat das Luzerner Kantonsgericht einen wichtigen Entscheid gefällt. «In Bundesbern wird nämlich versucht, das Raumplanungsgesetz weiter zu lockern.» So ein Fall wie in Sempach wäre ohne den Gerichtsentscheid künftig zur Regel geworden, deshalb sei er froh, dass das Gericht eingeschritten sei.

Weiterzug ans Bundesgericht?

Beim Kanton Luzern reagiert man überrascht auf das Urteil. Bei der Baubewilligung sei alles korrekt abgelaufen, sagt Mario Conca, Abteilungsleiter Baubewilligungen, auf Anfrage.

Ob der Kanton nun seine Praxis ändern müsse, könne man noch nicht sagen. «Das Urteil wird nun analysiert und anschliessend das weitere Vorgehen mit Sempach als zuständige Leitbehörde abgesprochen», so Conca.

Der Anwalt aus der Stadt Luzern will das Urteil des Kantonsgerichts nicht im Detail kommentieren. Das Wohnhaus und das Einstellgebäude sei für seinen Sohn gedacht. «Diese Woche wurde mein Sohn zum Landwirt mit eidgenössischen Fähigkeitsausweis diplomiert», schreibt der Anwalt auf Anfrage. Ob er den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen wird, lässt er vorderhand offen.

Audio
Kanton Luzern ist überrascht über Gerichtsentscheid
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 06.07.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 48 Sekunden.

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