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Zentralschweiz Bauherr muss wegen Streit mit tödlichen Folgen ins Gefängnis

Ein Bauherr ist vom Luzerner Kantonsgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte 2007 auf einer Baustelle in Root im Streit einen Gipsermeister mit einem Klappmesser erstochen. Dabei überschritt er die Grenzen der erlaubten Notwehr.

Das Kantonsgericht verurteilte den 43-Jährigen wegen eventualvorsätzlicher Tötung in einem Notwehrexzess, wie es im Urteil heisst. Das Gericht musste auf Geheiss des Bundesgerichts sein Urteil von 2011 korrigieren. Zunächst hatte es den Mann wegen Notwehr freigesprochen.

Der Beschuldigte soll nun für ein Jahr ins Gefängnis. Die restlichen zwei Jahre der Freiheitsstrafe erhält er auf Bewährung. Zudem muss er der Familie des Opfers 70'000 Franken Genugtuung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die tödliche Auseinandersetzung ereignete sich am 25. September 2007 in Root, wo der Angeklagte ein Einfamilienhaus bauen liess. Weil er an den Arbeiten der Gipser etwas auszusetzen hatte, verlangte er nach deren Chef. Als dieser erschien, kam es zum Streit. Dabei sei der Angeklagte derart schwer angegriffen worden, dass er mit einem Klappmesser auf den Angreifer einstach. Dieser verstarb wenig später.

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