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Der Finanzbericht 2020 des Kantons Schwyz
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 16.04.2020. Bild: Keystone
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Bericht der Regierung So will der Kanton Schwyz tiefe Einkommen entlasten

Darauf haben die Schwyzerinnen und Schwyzer lange gewartet – einen genauen Bericht der Regierung zur künftigen Ausrichtung der Finanzpolitik mit der Antwort auf die Frage, wie das Geld in Zukunft ausgegeben und eingenommen werden soll. Besonders gespannt war man im Vorfeld, wie die Regierung Menschen mit geringem Einkommen und den unteren Mittelstand entlasten will.

Fokus auf Entlastung

Nun liegt der Bericht vor. Der Regierungsrat nennt ihn die «Finanz- und steuerpolitische Finanzschau - Finanzen 2020». Er soll als Orientierungshilfe für zukünftige finanz- und steuerpolitische Massnahmen dienen. Im Bericht schlägt die Regierung keine konkreten Gesetze, sondern Massnahmen vor. Die Gesetze müssten dann im Parlament erarbeitet werden.

Ein Schwergewicht legt die Regierung in ihrem Bericht wie angenommen auf die «Entlastung tiefer Einkommen und des Mittelstands». Sie möchte dies durch neue Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern erreichen und nicht durch eine Erhöhung der bestehenden Abzüge für tiefe und mittlere Einkommen, wie das die SVP Schwyz in ihrer «Mittelstandsinitiative» verlangt.

Gegen das Giesskannen-Prinzip

Wenn einfach die bestehenden Abzüge erhöht würden, dann profitierten indirekt auch Menschen mit höheren Einkommen, begründet Finanzdirektor Kaspar Michel den Entscheid. Das sei nicht das Ziel. «Wir wollen nicht mit der Giesskanne dahinter», so Michel.

Stattdessen schlägt der Regierungsrat einen sogenannten Entlastungsabzug vor – der nur auf tiefere und mittlere Einkommen anwendbar ist. Der Abzug soll nicht für alle gleich hoch sein, sondern sich dem Einkommen anpassen.

Je weniger jemand verdient, desto höher ist der Abzug. «Das ist eine massive Verbesserung für tiefe Einkommen», so Finanzdirektor Michel. Wie hoch dieser Abzug genau sein soll, werde man in zirka zwei Wochen mitteilen.

Indirekter Gegenvorschlag zur SVP-Initiative

Ausserdem wird sich, wenn es nach der Regierung geht, künftig auch der Rentnerabzug an die Höhe des Einkommens und des Vermögens anpassen. Rentner in bescheidenen Verhältnissen sollen mehr Geld von den Steuern abziehen können. «Dann gibt es auch solche Rentner, die finanziell so gut dastehen, dass sie gar nicht auf einen solchen Abzug angewiesen sind», meint Michel. Diese könnten dann gar nicht mehr vom Rentnerabzug profitieren.

Dieser Finanzplan sei indirekt auch ein Gegenvorschlag zur genannten SVP-Initiative, welche der Regierungsrat zur Ablehnung empfiehlt, weil davon auch besserverdienende Menschen profitieren würden. Der Vorschlag der Regierung habe viel die bessere Wirkung bei geringen Einkommen.

Ausserdem koste er den Kanton und die Gemeinden weniger. «Die SVP-Initiative würde uns etwa 20 Millionen Franken pro Jahr kosten, mit dem Vorschlag der Regierung sind es 5 Millionen. Das ist finanzierbar.» Der Bericht geht nun ins Kantonsparlament und muss da zuerst angenommen werden, bevor die Massnahmen der Regierung in Kraft treten können.

Regionaljournal Zentralschweiz, 16.04.2020, 12:03 Uhr;

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