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Zentralschweiz Beromünster: IG Fluglärm erhält nur in zwei Punkten recht

Am Betriebsreglement für das Flugfeld Beromünster gibt es nur kleine Änderungen. Der Verein IG Fluglärm fand beim Bundesverwaltungsgericht in den meisten Punkte kein Gehör.

Der Verein IG Fluglärm hat mit einer Beschwerde gegen das neue Betriebsreglement des Flugfelds Beromünster eine Bruchlandung hingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte Einschränkungen bei den Flugbewegungen ab.

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Bundesverwaltungsgericht zur Beschwerde (31.8.2016)
00:50 min
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In zwei Punkten gab es dem Verein aber recht. So hiess das Bundesverwaltungsgericht die Aufnahme der Betriebszeiten und des Verbots für Schwebeflugtrainings mit Helikoptern in das Reglement gut. Alle anderen Anträge der IG wies das Gericht ab, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.

Verbots des Schwebeflugtrainings

Bezüglich des Verbots des Schwebeflugtrainings für Helikopter hat das Bundesverwaltungsgericht festgehalten, dass sich die Flubag Flugbetriebs AG widersprüchlich verhalten habe. Dies sei nicht zu schützen. So hatte die Flugfeldbetreiberin zunächst in ein solches Verbot eingewilligt und es vereinbar mit den gesetzlichen Vorgaben bezeichnet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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