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Berufungsprozess im Fall Romer Anträge von Anklage und Verteidigung liegen weit auseinander

  • Der Berufungsprozess gegen den früheren Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer ging am Freitag mit den Parteivorträgen zu Ende.
  • Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.
  • Die Anklage will Romer gut 5 Jahre im Gefängnis sehen. Sie wirft ihm Habgier und Geltungsdrang vor.
  • Romer selber sagte, ihm sei in den letzten Jahren viel angedichtet worden.
  • Das Urteil wird voraussichtlich im April 2018 eröffnet

Ivo Romer wird vorgeworfen, als Vermögensverwalter das Vermögen einer betagten Mandantin veruntreut zu haben. Die erste Instanz hatte ihn im Februar 2017 wegen qualifizierter Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Anklage: Habgier und Geltungsdrang

Auch im Berufungsprozess war für die beiden zuständigen Staatsanwältinnen klar, dass sich Romer von 2006 bis 2012 aus «reiner Habgier» und «purem Geltungsdrang» von den Konten der hochbetagten Witwe und deren Familienstiftung bedient hatte.

Minutiöse Abklärungen hätten gezeigt, dass das Geld auf die Konten von Romer und dessen Unternehmen geflossen sei, sagte eine der Staatsanwältinnen. Verbucht worden sei es teilweise als Honorarerträge von nicht bestehenden Kunden.

Romer habe das Vertrauen und das fortgeschrittene Alter der Frau schamlos ausgenutzt. Mit dem Geld - über 3,8 Millionen Franken - habe sich der ehemalige Politiker seinen Lebensstil finanziert.

Zudem habe er sich mit Zuwendungen als grosszügiger Mäzen präsentiert. Weil die Anklage gegenüber dem ersten Prozess auch noch Geldwäscherei geltend machte, verlangte sie die Strafe um ein Jahr zu erhöhen.

Verteidiger: «Alle Transaktionen genehmigt»

Die Verteidigung machte indes geltend, dass der heute 53-Jährige stets im Auftrag und auf ausdrücklichen Wunsch der bis zuletzt sehr selbstbestimmten, resoluten Frau gehandelt habe.

Dass deren Vermögen von anfänglich sechs Millionen Franken auf am Ende knapp 16'000 Franken geschmolzen sei, habe die Frau, die 2011 im Alter von 96 Jahren starb, gewollt. «Sie hat alle Transaktionen genehmigt.»

Dass die Witwe dabei ihren fünf Kindern den Geldhahn zugedreht habe, hätten sich diese selber zuzuschreiben, merkte der Verteidiger an. Eine «Abschottungstheorie», gemäss der sein Mandant die Witwe in seinem Sinne gelenkt haben soll, wies der Verteidiger zurück.

Vielmehr habe die Witwe den Kontakt zu ihren Kindern selbst abgebrochen - verärgert und enttäuscht, nachdem diese sie unter Vormundschaft stellen wollten.

«Mir wurde viel angedichtet»

Romer, der in der Untersuchung und in den Gerichtsverhandlungen weitgehend von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte, sagte in seinem Schlusswort, ihm sei in den vergangenen Jahren viel angedichtet worden. Es sei ihm vorgeworfen worden, dass er Abrechnungen manipuliert habe, dass er seine Mandantin hörig und abhängig gemacht habe.

Die Vorwürfe seien ungerecht, sagte Romer. «Die Fakten sprechen eine andere Sprache», sagte der 53-Jährige in seinem Schlusswort. Das Urteil wird voraussichtlich im April 2018 mündlich eröffnet.

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