Das Urner Obergericht muss zum dritten Mal beurteilen, ob der ehemalige Barbetreiber Ignaz Walker einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt hatte.
Die Berufungsverhandlung findet am 16. November in Altdorf statt.
Das Bundesgericht hatte einen Freispruch des Urner Obergerichts wegen des Vorwurfs auf Mordversuch nicht akzeptiert und wies das Urteil zur Neubeurteilung zurück.
Walker sass bereits über vier Jahre und neun Monate in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. 2015 wurde er entlassen.
Im vergangenen April kam der einstige Bordellbetreiber erneut vorübergehend hinter Gitter, nachdem er mit einem Komplizen in ein Luzerner Velogeschäft eingebrochen war.
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