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Besserer Schutz heikler Daten Luzerner Kantonsrat regelt Umgang mit Patientendaten neu

Personendaten von Menschen, die beispielsweise vor Gericht standen oder in psychiatrischer Behandlung waren, sollen besser geschützt werden.

Im Kanton Luzern werden die Schutzfristen für bestimmte Personendaten verlängert. Zudem soll die Luzerner Psychiatrie dem Staatsarchiv künftig Behandlungsdokumente anbieten. Der Kantonsrat hat am Dienstag nach erster Lesung das Archiv- und Spitalgesetz mit 82 zu 29 Stimmen angepasst.

Revision soll klare Rechtslage schaffen

Die Schutzfrist für besonders schützenswerte Personendaten, etwa Gerichts- oder Gesundheitsakten, ist im Kanton Luzern angesichts der Lebenserwartung eher tief angesetzt. Sie wird mit der Gesetzesrevision von 50 auf 100 Jahre seit Aktenschliessung verlängert. Diese Neuerung wurde von allen Fraktionen unterstützt. Nur Hans Stutz (Grüne) kritisierte die längere Schutzfrist als unwissenschaftlich.

Wenn ein öffentliches Organ Unterlagen nicht mehr benötigt, bietet es diese in der Regel nach zehn Jahren Aufbewahrung dem Staatsarchiv zur Übernahme an. Einer solchen Anbietepflicht unterstehen Organisationen, die kantonale Aufgaben erfüllen. Darunter fallen auch die Luzerner Psychiatrie und das Luzerner Kantonsspital. Gleichzeitig unterstehen Ärzte und Hilfspersonal aber einer Schweigepflicht bezüglich Patientendaten.

Mit der Revision sollte diese widersprüchliche und unklare Rechtslage zur Archivierung von Behandlungsdokumentationen beseitigt werden. Die vom Regierungsrat vorgelegte Lösung war aber im Kantonsrat nicht unumstritten.

Keine Anbietepflicht für das Spital

Der Regierungsrat schlug vor, dass trotz ärztlicher Schweigepflicht die Luzerner Psychiatrie neu dem Staatsarchiv Akten der stationären Behandlungen zur Verfügung stellen muss. Für das Kantonsspital sollte sich nichts ändern, dies weil deren Akten gesellschaftspolitisch weniger bedeutsam seien.

Nicht alle Ratsmitglieder sahen das gleich. Regierungsrat Paul Winiker verteidigte jedoch die Ungleichbehandlung von Kantonsspital und kantonaler Psychiatrie. Zwangsmassnahmen gebe es im Kantonsspital nicht, für sensible Behandlungen gebe es bereits Meldpflichten.

Regierungsrat Winiker sagte, der Umgang mit psychisch Kranken sage immer auch etwas über die Werte einer Gesellschaft aus. Der Persönlichkeitsschutz sei gewährleistet, weil die Patienten eine Archivierung ihrer Daten untersagen könnten.

Die Mehrheit des Parlamentes folgte den Argumenten der Regierung und stimmte den Änderungen zu.

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Sensible Personendaten sollen besser geschützt werden
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 23.10.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 25 Sekunden.

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