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So funktioniert der Kniff mit dem «Betriebsstättenmodell»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 21.04.2020. Bild: zvg
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Bürgenstock Resort Suiten und Villen sollen verkauft werden – auch an Ausländer

Weil es mit der Vermietung harzt, setzen die Eigentümer nun auf Verkauf. Dank eines Kniffs gilt die Lex Koller nicht.

Die Namen der Apartment-Häuser sind wohlklingend: «Grand Residence Suites» und «Panorama Residence Suites» heissen sie etwa. Dazu kommen zehn luxuriöse «Lakeview Residence»-Villen. Neben den Hotels gehören 67 Wohneinheiten zum Bürgenstock Resort.

Diese Suiten und Villen waren zwar seit Anfang sowohl für Verkauf als auch für Vermietung vorgesehen. Doch eigentlich wollte die Eigentümerschaft aus Katar vor allem Langzeitmieterinnen und -mieter anlocken. «Man hat von Beginn der Planung an kalte Betten verhindern wollen», sagte 2012 – also noch vor der Eröffnung des Resorts – der damalige Bürgenstock-Chef Bruno Schöpfer in einem Interview.

Strategiewechsel: Verkaufen statt Vermieten

Doch es harzt mit der Vermietung der Apartment-Suiten. Deshalb nun die Kehrtwende: letzten Sommer hätten die katarischen Eigentümer einen Strategiewechsel beschlossen, noch dieses Jahr sollen die Apartments und Villen in den Verkauf gehen, bestätigt der Bürgenstock Generalmanager Robert Herr gegenüber Radio SRF.

Die Nachfrage für Kauf ist weitaus höher als für Miete. In dieser Preisklasse und im aktuellen Zinsumfeld ist es attraktiver zu kaufen.
Autor: Robert P. Herr Generalmanager Bürgenstock Resort

Wer sich eines Apartments leisten will, muss allerdings ein dickes Portemonnaie haben. Noch habe man die Preise nicht bestimmt, sagt Robert Herr zwar. Einen Anhaltspunkt geben aber die aktuellen Mietpreise pro Monat. Diese bewegen sich zwischen 7000 und 30'000 Franken inklusive Hotelserviceleistungen. Die zehn Villen an vorderster Front mit bester Aussicht würden sicher über 10 Millionen Franken kosten, so der Generalmanager.

Befreiung der Lex Koller dank Betriebsstättenmodell

«Die Interessenten kommen sowohl aus dem nationalen wie auch aus dem internationalen Umfeld», sagt Bürgenstock-Chef Robert Herr. Dabei gibt es eigentlich hohe Hürden für Ausländer, die in der Schweiz Immobilien kaufen wollen. Zum einen hat jeder Kanton nur ein bestimmtes Kontingent an Ferienwohnungen, die jährlich an Ausländer verkauft werden dürfen, zum anderen gilt die Lex Koller, die den Grundstückserwerb an Ausländer einschränkt.

Doch die Lex Koller wird bei den Verkaufsplänen auf dem Bürgenstock nicht zum Tragen kommen. Dafür sind bereits 2010 die nötigen Grundlagen geschaffen worden. Die Lösung heisst: Betriebsstättenmodell.

Dienstleistungen müssen gekauft werden

Das Betriebsstättenmodell bedeutet, dass zusammen mit dem Kauf eines Appartements oder einer der Villen zwingend Dienstleistungen des Resorts mitgekauft werden müssen. «Das sind zum Beispiel Restaurantbesuche, Reinigung, Floristik oder Mitgliedschaften im Spa», erklärt Robert Herr, und da rede man schon von ein paar tausend Franken pro Monat. Dieses Verkaufsmodell macht es möglich, dass es keine Einschränkungen für kaufwillige Ausländerinnen und Ausländer gibt.

Die Grünen des Kantons Nidwalden fordern nun von der Regierung die Offenlegung dieser Dienstleistungen. Das Modell sei ein fauler Trick, denn die Wohnungen und Häuser seien gar nie richtig ausgebaut worden. Man habe schon beim Bau der Häuser geplant, diese später zu verkaufen. Zudem fordern sie, dass der Bürgenstock trotz diesen Verkäufen für die ganze Bevölkerung zugänglich bleiben soll.

«Kein Persilschein»

Die zuständige Nidwaldner Justizdirektorin bestätigt, dass das Betriebsstättenmodell bereits 2010 von Kanton und Bund bewilligt worden sei. «Das Bürgenstock Resort ist von der Bewilligungspflicht, also von der Lex Koller befreit», sagt Karin Kayser. Die Regierungsrätin betont aber: «Diese Vereinbarung ist kein Persilschein». Kanton und Bund würden zu gegebener Zeit die Verkäufe darauf überprüfen, ob die entsprechenden Regelungen eingehalten werden.

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Regierungsrätin Karin Kayser: «Fakt ist, dass die Bürgenstock Hotels AG von der Bewilligungspflicht befreit worden ist.»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 21.04.2020. Bild: zvg
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Man könne den Strategiewechsel des Bürgenstock Resorts nachvollziehen, da sich das wirtschaftliche Umfeld und die Bedürfnisse verändert hätten. Und: «Es ist im volkswirtschaftlichen Interesse des Kantons Nidwalden, dass das Resort gut läuft und rentiert», sagt Karin Kayser. «Aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden.»

Bundesamt für Justiz zum Betriebsstättenmodell

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Das Betriebsstättenmodell ist keine Sonderlösung für das Bürgenstock Resort, sondern «eine bestehende, bundesgerichtlich geprüfte Praxis im Zusammenhang mit Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG.; Mehrere Kantone kennen und praktizieren diese Praxis», schreibt das Bundesamt für Justiz auf Anfrage von Radio SRF. Es ist vorgesehen, dass allfällige Verkäufe zunächst auf Ebene Kanton und danach durch den Bund (BJ) beurteilt werden. Die Überprüfung der Einhaltung der Auflagen sei primär Sache der zuständigen kantonalen Bewilligungsbehörde. Erst wenn diese nicht handeln würden, obliege diese Überprüfung den beschwerdeberechtigten Behörden (beschwerdeberechtigte kantonale Behörde oder BJ), heisst es in der Stellungnahme.

Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr

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