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Zentralschweiz Bundesgericht bestätigt Urteile gegen Zuger Pensionskassenchefs

Das Bundesgericht lehnt die Beschwerden zweier Ex-Stiftungsräte einer Zuger Pensionskasse ab. Das Zuger Obergericht verurteilte sie zu Freiheitsstrafen zwischen vier und fünf Jahren. Die Verantwortlichen der BVG-Sammelstiftung hatten rund 30 Millionen Franken unrechtmässig verwendet.

Die ehemalige BVG Sammelstiftung mit Sitz in Hünenberg verwaltete Gelder von rund 90 Unternehmen und hunderten Versicherten. Die Stiftungsräte veruntreuten rund 30 Millionen Franken, sie beteiligten sich an Immobilien, gaben Darlehen und gönnten sich ein luxuriöses Leben. Fünf Personen wurden verurteilt.

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Bundesgericht bestätigt Urteil (08.04.2016)
01:19 min
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Wehren bis vor Bundesgericht

Zwei Ex-Stiftungsräte sind wegen mehrfacher qualifizierter Veruntreuung vom Zuger Obergericht verurteilt worden. Mit Beschwerden am Bundesgericht wollten die beiden Mitverantwortlichen ein milderes Urteil erwirken. Das höchste Gericht wies die Beschwerden jedoch ab. Die beiden ehemaligen Pensionskassen-Stiftungsräte müssen ins Gefängnis.

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