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Der Holzbau im Klostergarten kann gebaut werden.
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 18.06.2020. Bild: zvg
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Bundesgericht hat entschieden Nach jahrelangem Rechtsstreit: Das Kloster Wesemlin darf bauen

Das Kloster im Luzerner Wesemlinquartier darf den geplanten Neubau realisieren. Allerdings mit vier Jahren Verspätung.

Ein Neubau mit 30 Mietwohnungen – am Rande der Parkanlage des Klosters Wesemlin. Mit diesem Projekt plante das Kapuzinerkloster in der Stadt Luzern sein finanzielles Überleben zu sichern. Doch der Neubau eckte an – besonders bei einigen Nachbarn. Diese fanden, das Gebäude passe nicht ins Ortsbild, und sie bekämpften es durch alle Instanzen.

Allerdings ohne Erfolg: Ihre Beschwerden wurden allesamt abgewiesen. Und nun – mit dem Entscheid des Bundesgerichts – ist der Kampf gegen das Projekt definitiv gescheitert. Das Kloster darf bauen.

Wir sind überzeugt, dass es ein gutes Projekt ist.
Autor: Bruder Damian Klostervorsteher

«Wir haben einfach nur Freude, dass wir dieses Projekt nun starten dürfen. Wir sind überzeugt, dass es ein gutes Projekt ist», sagt Bruder Damian, Klostervorsteher und Präsident des Stiftungsrats, der als Bauherr für den Neubau verantwortlich ist.

Ursprünglich war geplant, dass die Wohnungen im Herbst 2018 bezugsbereit gewesen wären. Nun werde es wohl Herbst 2022, schätzt Klostervorsteher Damian Keller. Denn nun müssten die Architekten und Bauleiter das Projekt zuerst wieder aus der Schublade ziehen und in Gang bringen. «Es wird einiges brauchen, bis wir wieder so weit sind wie damals, als wir voll am Planen waren.»

Regionaljournal Zentralschweiz, 19.06.2020, 06:31 Uhr;

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