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Bundesgericht macht Druck Betreiberin des Flugplatzes Buochs muss neues Reglement erstellen

  • Die Airport-Buochs AG hat ein Jahr Zeit, ein neues Betriebsreglement auszuarbeiten und es beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einzureichen.
  • Das hat das Bundesgericht entschieden und damit einen Entscheid des Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

Mit dem Entscheid, der am Donnerstag publiziert wurde, hat das Bundesgericht eine Beschwerde der Flugplatzbetreiberin Airport-Buochs AG weitgehend abgewiesen. Diese richtete sich gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Hintergrund des Streits war eine Verfügung des BAZL vom November 2014.

Das Bundesamt hatte nach zwei Vorfällen auf dem Flugplatz Buochs Anordnungen zum sogenannten Instrumentalflugverfahren erlassen. Nach diesem Verfahren dürfen Piloten bei schlechter Sicht nur nach vordefinierten Routen fliegen. Instrumentalflüge werden gemäss dem Urteil des Bundesgerichts von den Piloten der Pilatus Flugzeugwerke bereits seit etwa 1995 geflogen.

Diese Auflage zum Flugverfahren wurden als Anhang zum Betriebsreglement aus dem Jahr 1982 verfügt. Ausserdem besteht auch ein provisorisches Betriebsreglement aus dem Jahr 2002, für die erweiterte zivile Mitbenutzung des Flugplatzes Buochs. Für dieses Betriebsreglement wurde aber nie ein formelles Bewilligungsverfahren durchgeführt, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ein entsprechendes Verfahren ist derzeit hängig.

Airport-AG rügt Gericht

Dass der Fall überhaupt vor Bundesgericht kam, hat damit zu tun, dass die Airport-Buochs AG nicht einverstanden war mit dem Vorgehen des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses habe seine Kompetenzen überschritten. Etwa indem es zusätzliche Auflagen verfügt habe.

Das sieht das Bundesgericht anders; auch die Frist von einem Jahr, um ein neues Betriebsreglement auszuarbeiten, sei nicht unverhältnismässig kurz.

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