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Bundesgericht schafft Klarheit Grünes Licht für Hochhaus beim Krienser Eichhof

Die Lausanner Richter haben eine Beschwerde von Anwohnern gegen das 200-Millionen-Franken-Projekt abgewiesen.

Die Investorin, die Zürcher Pensionskasse BVK, wartet schon lange darauf, dass sie das Areal Eichhof West überbauen kann. Vor 10 Jahren hatte sie das Areal zwischen dem Sonnenbergtunnel und dem Brauereiareal übernommen.

Sie plant ein Hochhaus von rund 50 Metern Höhe, 270 Mietwohnungen, eine Hotelfachschule und Büroräume. Das Bundesgericht gibt nun grünes Licht für diese Pläne. Es weist die Beschwerde von Anwohnern ab.

Anwohner sind enttäuscht

Diese hatten sich vor allem gegen das Hochhaus gewehrt. Es passe nicht in die Umgebung, argumentierten sie und gingen durch alle gerichtlichen Instanzen. Das Urteil des Bundesgerichts enttäuscht Erwin Rychener vom Verein «gegen bauliche Willkür»: «Das Gericht ist zu wenig auf unsere Anliegen eingegangen, da das Hochhaus wirklich bedeutende Auswirkungen auf die Landschaft hat», sagt er gegenüber Radio SRF.

Das Bundesgericht hat alle Punkte des Luzerner Kantonsgerichts bestätigt. Das Areal Eichhof West sei eigentlich ein günstiger Standort für ein Hochhaus. Der Standort liege in urbaner Umgebung, in unmittelbarer Nähe zur Autobahn, hält das Gericht fest.

Die Gemeinde Kriens hält in einer Mitteilung fest, nun habe die Investorin Planungssicherheit und könne die nächsten Projektschritte in Angriff nehmen. Wie diese aussehen bleibt vorderhand offen.

Die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich zeigte sich auf Anfrage mit dem Entscheid zufrieden. Nun herrsche beim Bebauungsplan endlich Rechtssicherheit. Die BVK werde jetzt die Projektplanung in Angriff nehmen. Laufe alles rund, könne in rund drei Jahren mit dem Bau begonnen werden, so die BVK.

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