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Zentralschweiz Bundesgericht stützt Urner Gewässernutzungsregeln

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die revidierte Gewässernutzungsverordnung des Kantons Uri abgewiesen. Damit kann ein hängiges Konzessionsverfahren zur Nutzung der Schächenschale weitergeführt werden.

Die kantonale Gewässernutzungsverordnung (GNV) wurde vom Landrat im November 2014 beschlossen. Das Referendum wurde ergriffen. Das Urner Stimmvolk sagte im August 2015 mit 67 Prozent an der Urne Ja zur revidierten GNV.

Die Kraftwerk Schächenschale AG legte beim Bundesgericht Beschwerde gegen die GNV ein. Dieses vertrat die Ansicht, dass mit der revidierten GNV einheimische Unternehmen bei Konzessionsvergaben regelmässig übergangen würden und dass übergeordnetes Recht übergangen werde.

Kanton Bestimmt allein

Das Bundesgericht ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist. Die Bundesverfassung gewährleiste den Kantonen ausdrücklich die Verfügungsmacht über ihre Wasserkräfte.

Es braucht auch kein Ausschreibungsverfahren. Es reicht, wenn der Eingang eines Konzessionsgesuchs öffentlich aufgelegt und Mitbewerbern eine Frist für die Eingabe eines Konkurrenzgesuchs gesetzt wird.

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